Umsatzsteuersenkung – Umsetzung ohne großen Kostenaufwand!
Für Energieversorger haben BEHRENS Rechtsanwälte eine Lösung gefunden, wie die Weitergabe der Umsatzsteuersenkung an Haushaltskunden
- ohne zusätzlichen Abrechnungsaufwand
- ohne Änderungen der Abschlagszahlungen
- ohne Kostenaufwand, weil ohne schriftliche Preisänderungsmitteilung an die Kunden
→ weder zum 01.07.2020
→ noch zum 01.01.2021 - ohne Änderung der veröffentlichten Allgemeinen Preise
umgesetzt werden kann.
Diese Lösung ermöglicht Energieversorgern, die stichtagsbezogen zum Jahresende abrechnen, die Reduzierung der Umsatzsteuer Ihrer Haushaltskunden für 12 Monate. Für Energieversorger mit rollierenden Abrechnungen ist diese Lösung der bessere, weil einfachere und rechtssichere Weg der Umsetzung.
Hierzu bieten BEHRENS Rechtsanwälte einen Praxisleitfaden mit Handlungsempfehlungen an, mit dem Sie die enormen Kosten und den Inhouse-Aufwand für zwei Rechnungsabgrenzungen sowie Versandaktionen an Ihre Kunden sparen können. Sprechen Sie uns auf unseren Leitfaden an!
Leipzig, der 02.07.2020